Seit 2006 zeichnet die Werner-Bonhoff-Stiftung jährlich einen Unternehmer mit dem Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel aus. Wir haben die Preisverleihung in Berlin aufgezeichnet und ein filmisches Porträt der Preisträgerin für die Preisverleihung produziert.

Sehen Sie hier die Zusammenfassung der Verleihung. Der Porträtfilm befindet sich ebenso hier im Kanal. Wir wünschen viel Freude und gute Erkenntnisse!

Presse-Informationen zur Preisträgerin 2016:

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 06. Juni 2016
Lässt sich Scheinselbstständigkeit überhaupt noch vermeiden?
Berlin. Die Problematik der sog. Scheinselbstständigkeit hat sich in den letzten Jahren wieder verschärft. Jedes einzelne Auftragsverhältnis kann auch nachträglich zum Angestelltenverhältnis werden. Tausende Selbstständige wurden von Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überrascht, scheinselbstständig zu sein. Der Fall der IT-Beraterin und Unternehmerin Christa Weidner wird heute mit dem „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel“ 2016 ausgezeichnet.
Die selbstständige IT-Beraterin Christa Weidner verfolgte jahrelang erfolgreich ihr Geschäftsmodell: projektgebundene IT-Beratung mit Unterstützung von Selbstständigen. 2009 stuft die DRV plötzlich fünf dieser Unterauftragnehmer als sog. „Scheinselbstständige“ ein. Die Unternehmerin und ihre Unterauftragnehmer zogen dagegen vor das Sozialgericht und bekamen nach drei Jahren Verfahrensdauer schließlich Recht. Wegen der Rechtsunsicherheit beauftragt Frau Weidner dennoch keine Selbstständigen mehr und hat ihr altes Geschäftsmodell aufgegeben. Zu groß war ihr das Risiko angesichts von Projekten mit bis zu 70 selbstständigen Unterauftragnehmern.

Zusammen mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) führte sie 2015 durch eine bundesweite Vortrags-Roadshow mit dem Titel „Das Ende der Selbstständigkeit?“ und macht auf die Problematik aufmerksam.
Lautet ein DRV-Bescheid auf „Scheinselbstständigkeit“ des Auftragnehmers, hat dies für Auftraggeber und Auftragnehmer erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Der Auftraggeber muss bspw. rückwirkend für das Auftragsverhältnis bis zu 4 Jahre Abgaben zur Sozialversicherung und an gesetzliche Krankenkassen abführen. Der Auftragnehmer ist beispielsweise nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt, kann oftmals Kfz und Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen.
Das Ausmaß der Prüfungen der Scheinselbstständigkeit durch die DRV ist in den letzten acht Jahren stark gestiegen. Belastend ist dies gerade für Selbstständige, die sich bewusst für diesen Berufsweg entschieden haben.
Vor diesem Hintergrund beobachtet Frau Weidner eine allgemein sinkende Bereitschaft bei Firmen, Aufträge an Selbstständige zu vergeben. „Rund 20 % in der IT-Branche sind selbstständige Externe,“ sagt Frau Weidner und weist darauf hin, dass damit ein großer Teil der Branche betroffen ist.
Stiftungsvorstand Till Bartelt zur Wahl der Preisträgerin: „Der Fall von Frau Weidner zeigt, wie fatal die seit 2009 wieder zunehmende Rechtsunsicherheit für Hunderttausende Selbstständige wirken kann.“
Weieter Informationen zur Werner-Bonhoff-Stiftung, ihrer Arbeit und zu den Preisträgerinnen und Preisträgern unter http://www.werner-bonhoff-stiftung.de

Strahlende Preisträgerin 2016 - Christa Weidner aus München

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